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   OLG München, 26.10.1998 - 11 W 2892/98   

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OLG München, 26.10.1998 - 11 W 2892/98 (https://dejure.org/1998,3787)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.1998 - 11 W 2892/98 (https://dejure.org/1998,3787)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 11 W 2892/98 (https://dejure.org/1998,3787)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 255
  • MDR 1999, 58
  • Rpfleger 1999, 16
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Schleswig, 14.04.1999 - 9 W 46/99

    Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Teile der Rechtsprechung und der Literatur sehen sich an einer solchen Auslegung vor allem wegen des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift gehindert (vgl. OLG Frankfurt/M. MDR 1999, 320; OLG Karlsruhe MDR 1999, 321 f.; OLG Saarbrücken OLGR 1999, 95; OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 ; Brandenburgisches OLG MDR 1999, 442; OLG Dresden, Beschluß vom 4.2.1999, 13 W 202/99; Schütt, Anmerkung zu der Entscheidung des OLG München vom 26.10.1998, MDR 1999, 255 [256]; Rellermeyer, Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, Rpfleger 1998, 309 [310 f.]; Riedel, Anmerkung zu dem Beschluß des OLG München vom 26. Oktober 1998, MDR 1999, 17 f.).

    Mit der Abschaffung der Durchgangserinnerung sollte also der zuständige Richter entlastet werden (vgl. OLG Frankfurt /M. MDR 1999, 320; OLG München MDR 1999, 58 [59]; OLG Köln MDR 1999, 321 ).

    Wenn § 11 Abs. 2 RPflG n.F. für diesen Fall eine Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers vorsieht, dann kann auch dies - entsprechend dem Zweck des Gesetzes - dazu führen, daß der zuständige Richter mit der Sache nicht mehr befaßt wird (vgl. Schütt MDR 1999, 255 [256]).

    An keiner Stelle sind den Gesetzesmaterialien dagegen Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, daß im Zuge der Entlastung des zuständigen Richters die im Kostenfestsetzungsverfahren seit etwa 100 Jahren bestehende Abhilfebefugnis des Rechtspflegers eingeschränkt werden sollte (vgl. OLG Stuttgart MDR 1999, 322[323] mit Hinweis auf Rellermeyer Rpfleger 1998, 309 [310 f.]; OLG München MDR 1999, 58 [59]; OLG Köln MDR 1999, 321 ).

    Seine Stellung als eigenständiges Organ der Gerichtsverfassung sollte durch die Änderung des Rechtspflegergesetzes daher deutlicher zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BT-Drucks. 13/10244, S. 6. OLG München MDR 1999, 58 [59]; Schütt, Veränderungen im Kostenfestsetzungsverfahren, MDR 1999, 84 [84 f.]).

    Das Gesetz würde aber die intendierte Stärkung der Stellung des Rechtspflegers in einem seiner wesentlichen Aufgabenbereiche verfehlen, wenn es ihm einerseits bei Kostenentscheidungen mit einem Wert des Beschwerdegegenstandes von nicht mehr als 100 DM die Abhilfebefugnis zubilligen würde, sie ihm andererseits bei den der sofortigen Beschwerde unterliegenden bedeutenderen Kostenentscheidungen gerade unter Zurücknahme der bisher geltenden Regelung entziehen würde (vgl. OLG München MDR 1999, 58 [59]).

    Auch aus den Empfehlungen des 61. Deutschen Juristentages, die sich der Regierungsentwurf zu eigen gemacht hat (vgl. BT-Drucks. 13/10244, S. 7; Verhandlungsberichte Band II/1, Teil 1, Beschluß zu VI Nr. 3) ergibt sich kein Hinweis darauf, daß die bestehende Abhilfebefugnis des Rechtspflegers abgeschafft werden sollte (vgl. OLG Stuttgart MDR 1999, 322 [323]; OLG Köln MDR 1999, 321 ; OLG München MDR 1999, 58 [59]).

    Der Richter wird dadurch spürbar entlastet... (vgl.: OLG München MDR 1999, 58 [59]; OLG Köln MDR 1999, 321 ).

    Es liegt auf der Hand, daß dies zu einem Ansteigen der Zahl der Kostenbeschwerden führt (vgl. Schütt, MDR 1999, 255 [256]), das dem Ziel einer einfachen und schnellen Abwicklung der Kostenfestsetzung entgegensteht.

  • OLG Koblenz, 18.02.1999 - 14 W 92/99

    Abhilfebefugnis des Rechtspflegers nach neuem Recht

    Der Rechtspfleger ist nach wie vor befugt, dem Rechtsbehelf gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss selbst abzuhelfen (Anschluss an OLG Stuttgart Rpfleger 1998, 509 = NJW 1999, 368; OLG München MDR 1999, 58; OLG Zweibrücken 7 W 5/99; a.A. OLG Zweibrücken 2 W 15/98).

    Das OLG München (Rpfleger 1999, 16, 17) weist auf diesen Gesichtspunkt hin und führt aus:.

    Deshalb ist die scharfe Kritik von Riedel (Rpfleger 1999, 18, 19) an der Entscheidung des OLG München (Rpfleger 1999, 16) auch nicht begründet, der meint, durch die Ausführungen des OLG München werde die Intention des Gesetzgebers, die Stellung des Rechtspflegers als eigenständiges Organ der Gerichtsverfassung zu verbessern, gefährdet.

    Der 15. Zivilsenat des OLG Koblenz hat sich mit Beschluss vom 20.1.1999 der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (NJW 1999, 368) und OLG München (MDR 1999, 58) angeschlossen.

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Ratsgebühr und andere gebührenpflichtige Tätigkeit -

    Ebensowenig kann bei der Neufassung des § 11 RPflG von einer Regelungslücke ausgegangen werden, die eine ergänzende Auslegung im Sinne der Annahme einer Abhilfemöglichkeit und -verpflichtung des Rechtspflegers auch für das Kostenfestsetzungsverfahren nach Einlegung der Beschwerde gebieten soll (so OLG München Rpfleger 1999, 16).

    Angesichts dieser eindeutigen Zielsetzung des Gesetzgebers erscheint die Auffassung verfehlt, eine Rechtspflegerentscheidung sei erst dann eine "erstinstanzlich vollwertige Gerichtsentscheidung", wenn sie auf ein Abhilfeprüfungsverfahren ergehe (so aber OLG München Rpfleger 1999, 16, 17).

    Da die erste Instanz ohne die Wahrung dieses Grundrechts nicht abschließend entscheiden - 288 - AnwBl 1999, 287-290 - 289 - könne, müsse auch nach Erlaß des Kostenfestsetzungsbeschlusses das rechtliche Gehör jedenfalls im Rahmen der Abhilfeentscheidung gewährt werden (so OLG München Rpfleger 1999, 16, 17).

    Für die Anwendung dieser eindeutigen Vorschrift läßt sich aus der historischen Betrachtungsweise nichts herleiten (so aber OLG München Rpfleger 1999, 16, 17).

  • BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 2170/00

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b trotz mit

    Soweit ersichtlich, entspricht es allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn der Beschwerdewert des § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO in einer Entscheidung des Rechtspflegers nicht erreicht wird und deshalb ein Rechtsmittel nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften nicht im Sinne des § 11 Abs. 1 RPflG zulässig ist, dem Beschwerten die Möglichkeit der Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG zur Verfügung steht, über die nach Maßgabe der Sätze 3 und 4 dieser Vorschrift das Gericht des Rechtspflegers entscheidet, wenn dieser ihr nicht abhilft (vgl. Rellermeyer, Rpfleger 1998, S. 309 ; Hansens, Rpfleger 1999, S. 105 f.; Herbst, in: Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Aufl. 1999, § 11 RPflG Rn. 12, 22, 27; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 104 Rn. 92; Herget, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 104 Rn. 9 ff., insbes. Rn. 15, 21 Stichwort "Beschwer" a.E.; vgl. auch BayObLG, AnwBl 1999, S. 354 f.; OLG München, Rpfleger 1999, S. 16 ).
  • LG Stralsund, 25.09.2015 - 26 Qs 186/15

    Rahmengebühr, Mittelgebühr, Verkehrsstrafsache, Bedeutung der Angelegenheit

    Soweit vertreten wird, dass der Rechtspfleger auch nach Änderung des Rechtspflegergesetzes (durch das 3. Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes vom 6. August 1998 [BGBl. 1 2030], das am 1. Oktober 1998 in Kraft getreten ist) und der damit einhergehenden Abschaffung der Durchgriffserinnerung zur Abhilfe auf die sofortige Beschwerde hin berechtigt oder gar verpflichtet sei (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 1999, 88; OLG München, JurBüro 1999, 86; OLG Koblenz, MDR 1999, 505; OLG Köln, JurBüro 1999, 202), kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 02.09.1999 - 2 Ws 239/99

    Keine Abhilfebefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Verschiedene Oberlandesgerichte vertreten demgegenüber zwar die Auffassung, dass auch nach Änderung des Rechtspflegergesetzes der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren die Pflicht habe, eine Abhilfeentscheidung zu treffen (OLG Stuttgart, JurBüro 1999, 88; OLG München, JurBüro 1999, 86; OLG Koblenz MDR 1999, 505; OLG Köln, JurBüro 1999, 202).
  • OLG Nürnberg, 25.05.1999 - 1 W 1316/99

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach neuem Recht - Fiktive

    Demgegenüber gelangen andere Oberlandesgerichte mit nicht minder scharfsinnigen Erwägungen genau zum gegenteiligen Ergebnis: Durch die Neufassung des Rechtspflegergesetzes habe der Gesetzgeber die Abhilfebefugnis des Rechtspflegers weder abgeschafft noch abschaffen wollen (OLG Koblenz, OLGR Koblenz/Saarbrücken/ Zweibrücken 1999, 164 und 168; OLG Köln, OLGR Köln 1999, 110; anders noch in JurBüro 1999, 257; OLG München, MDR 1999, 58 mit abl.
  • KG, 08.06.2011 - 1 Ws 9/11

    Strafprozessuales Kostenfestsetzungsverfahren: Abhilfebefugnis des Rechtspflegers

    Soweit vertreten wird, dass der Rechtspfleger auch nach Änderung des Rechtspflegergesetzes (durch das 3. Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes vom 6. August 1998 [BGBl. I 2030], das am 1. Oktober 1998 in Kraft getreten ist) und der damit einhergehenden Abschaffung der Durchgriffserinnerung zur Abhilfe auf die sofortige Beschwerde hin berechtigt oder gar verpflichtet sei (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1999, 88; OLG München JurBüro 1999, 86; OLG Koblenz MDR 1999, 505; OLG Köln JurBüro 1999, 202), folgt der Senat dem nicht.
  • LAG Düsseldorf, 23.04.1999 - 7 Ta 87/99

    Kostenfestsetzung: Begründungspflicht - Abhilfemöglichkeit

    Eine Entscheidung der Streitfrage, ob nach erfolgter Gesetzesänderung eine Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß ausgeschlossen ist (dagegen OLG Stuttgart, Rpfleger 1999, 509 ablehnend Schneider Rpfleger 1999, 499 - = KostRsp. ZPO § 104 (B) Nr. 298 m. ablehnender Anmerkung von Eicken; OLG München MDR 1999, 58 m. ablehnender Anmerkung Schütt MDR 1999, 256 - = JurBüro 1999, 680 = Rpfleger 1999, 16 - m. ablehnender Anmerkung Riedel - OLG Köln MDR 1999, 321; dafür: OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 = KostRsp.
  • OLG München, 05.07.1999 - 11 W 1889/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

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  • OLG Nürnberg, 27.01.1999 - 6 W 4392/98

    Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OLG Dresden, 04.02.1999 - 13 W 202/99

    Zulässiges Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Rechtspflegers;

  • OLG Brandenburg, 07.01.1999 - 8 W 542/98

    Anfechtung eines durch eine Rechtspflegerin erlassenen

  • OLG Koblenz, 20.01.1999 - 15 WF 1518/98

    Rechtsmittel im Kostenfestsetzungsverfahren; Befugnis des Festsetzungsorgans zur

  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 4 Ws 27/99

    Abhilfeentscheidung, Differenztheorie, notwendige Auslagen, Teilfreispruch,

  • OLG Brandenburg, 14.11.2002 - 15 WF 288/02

    Befugnis zur Abhilfe in FGG -Beschwerdesachen

  • LAG Köln, 24.09.1999 - 10 Ta 142/99

    Kostenfestsetzungsverfahren, Beschwerde, Abhilfe

  • OLG Zweibrücken, 02.02.1999 - 3 W 10/99

    Gründe für einen Befangenheitsantrag; Zweifel an der Unparteilichkeit des

  • OLG Frankfurt, 26.10.1999 - 1 WF 89/99
  • OLG Oldenburg, 19.02.1999 - 8 W 16/99

    Sofortige Beschwerde eines Rechtspflegers gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • KG, 26.04.1999 - 5 Ws 224/99

    Keine Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers bei sofortiger Beschwerde

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